Haftungsausschluss bei Reitstunden und Kursen
Bei der Ausübung des Reitsports nimmt man in Kauf, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat. Wir schliessen ausdrücklich jede Haftung aus. Dieser Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens). Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Ansprüche, die auf eine Krankenkasse oder eine andere Versicherungsgesellschaft übergehen können.
Jeder Teilnehmer am Reitsport bestätigt hiermit durch Unterschrift, dass er über eine private Unfallversicherung sowie über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, welche die Zusatzdeckung für das Risiko Reitsport sowie den Zusatz „Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug“ beinhaltet.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Tragen eines Reithelms obligatorisch. Das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.